Neben wichtigen Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien will der Ständerat das Verbandsbeschwerderecht für die 16 im Anhang des Stromgesetzes genannten Wasserkraftprojekte streichen. Weiter beschloss der Ständerrat, dass Ersatz für Eingriffe in schützenswerte Lebensräume nicht mehr durch die Verursacher erfolgen muss, sondern durch die Kantone.
Die 16 Projekte im Anhang des Stromgesetzes waren zum Zeitpunkt der Volksabstimmung am 9. Juni 2024 noch nicht ausgearbeitet und sind dies zum Teil immer noch nicht. Stand heute kann niemand sagen, ob die Planungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Deshalb wurde im Abstimmungsbüchlein zum Stromgesetz auch festgehalten, dass die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden für die 16 Projekte bestehen bleiben.
Die Umweltschutzorganisationen und damit auch Aqua Viva haben sich hinter das Stromgesetz gestellt und dafür geworben. Mit dem Versuch das Verbandsbeschwerderecht für die 16 Wasserkraftprojekte im Anhang zu beschneiden, fällt der Ständerat dieser Unterstützung in den Rücken und missachtet den Willen des Volkes. Wer «Ja» gesagt hat zum Stromgesetz, hat auch «Ja» gesagt zur Beschwerdemöglichkeit von Privaten und den Verbänden und befürwortet damit, dass einzelne Projekte auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft werden.
Unverständlich ist auch, dass der Ersatz für die Zerstörung von Natur und Landschaft zukünftig nicht mehr durch die Verursacher ausgearbeitet und umgesetzt werden soll. Dies sollen zukünftig durch die Kantone erfolgen. Eine zusätzliche Belastung für die kantonalen Fachabteilungen, die zu enormen Verzögerungen bei der Umsetzung von Ersatzmassnahmen führen dürfte.
Die heutigen Beschlüsse des Ständerats zeugen von mangelndem Respekt gegenüber dem Stimmvolk, den Kantonen und der Natur. Es braucht dringend eine Korrektur durch den Nationalrat.