Accéder au contenu principal

Bild: © Aqua Viva

UREK-S beschwört ökologische Katastrophe

Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) beschwört mit ihrem am 9. September 2022 publizierten Vorschlag zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eine ökologische Katastrophe in unseren Gewässern. Sollten in den Wintermonaten tatsächlich die Restwassermengen reduziert werden, könnten die durch den Hitzesommer ohnehin dezimierten Fischbestände vielerorts kollabieren. Am 22. September entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Aqua Viva wird für die Artenvielfalt in unseren Flüssen einstehen und verurteilt diesen schamlosen Angriff auf den Naturschutz.

Zu kleine Wassermengen in Bächen und Flüssen könnten zum Todesstoss für gefährdete Arten wie Äsche, See- oder Bachforelle werden. Bereits heute sichern die Restwasserbestimmungen nach Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes nur minimale Überlebenswassermengen – sofern sie überhaupt angewendet werden. Eine Unterschreitung gerade in den Wintermonaten würde irreparable Schäden nach sich ziehen.

Für Bach- und Seeforellen sind die Wintermonate von zentraler Bedeutung. Zwischen Oktober und Januar ist Laichzeit. Um die Lebensgemeinschaften langfristig zu erhalten, sind ausreichende Wassermengen für die Wanderung zu den Laichgebieten und zur Fortpflanzung selbst nötig. Insbesondere nach dem diesjährigen Rekord-Hitzesommer mit grosser Trockenheit, der die Gewässer bereits massiv belastet und an vielen Orten zu Fischsterben geführt hat, müssen angemessene Restwassermengen garantiert werden.

Ebenso dramatisch ist der Vorschlag, den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung aus dem Energiegesetz zu streichen. Damit könnten die letzten Naturjuwelen der Schweiz wie die legendäre Rheinschlucht/Ruinaulta und andere geschützte Gewässerlebensräume unbeschaut der Wasserkraftnutzung zum Opfer fallen. Auch hier riskieren wir den Verlust wertvoller Lebensräume für die bereits stark beeinträchtigte Artenvielfalt am und im Gewässer.

Der Energiemangel droht und wiedereinmal sollen vor allem Abstriche beim Naturschutz gemacht werden. Die Potentiale bei der Energieeffizient, Suffizient und den Erneuerbaren Energien liegen hingegen weiter brach. Die UREK-S Initiative zeigt einmal wieder, wie sehr es Aqua Viva als Anwältin der Gewässer braucht. Unterstützen Sie uns, tragen auch Sie die Not unserer Gewässer weiter und informieren Sie Ihr Umfeld über die akute Bedrohung unserer Flüsse. 


«Ausgerechnet die UREK vergisst ihre Verantwortung für Umwelt und Natur, unsere Gewässer und die Biodiversität. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will sie den bestehenden und bewährten Naturschutz über den Haufen werfen und damit insbesondere den Gewässerschutz um Jahrzehnte zurückwerfen.»

Salome Steiner, Geschäftsleiterin Aqua Viva

Mehr Gewässernews

Gewässer des Jahres 2025 – das Porchabella-Gletschervorfeld

Aqua Viva zeichnet die wilde, artenreiche und dynamische Gewässerlandschaft des Porchabella-Gletschervorfelds als Gewässer des Jahres 2025 aus. Damit zeigen wir, wie wertvoll diese jungen Lebensräume sind und warum sie unseren Schutz verdienen.

Weltweiter Aktionstag für Flüsse am 14. März

In der Schweiz gibt es über 170 000 Querbauwerke, die Flüsse zerschneiden und die natürliche Wanderung von Fischen verhindern. Anlässlich des 28. Internationalen Aktionstags für Flüsse am 14. März fordert Aqua Viva eine konsequente Umsetzung von Massnahmen zur Wiederherstellung freifliessender Gewässer.

Gesprächsangebot zur Trift-Beschwerde

Seit Aqua Viva sich für eine ungeschmälerte Erhaltung der Trift eingesetzt hat, haben sich die Verhältnisse geändert, besonders hinsichtlich einer Schmälerung des Verbandsbeschwerderechts und der Ausgleichsmassnahmen. Deren Erhalt nach heutigem Recht bei allen Projekten ist für die Gewässer enorm wichtig. Aqua Viva ist deshalb bereit, sich beim Trift-Kraftwerk zu bewegen.

Wasserkraftnutzung 2024 auf Rekordhoch

Die Schweizer Gewässer lieferten 2024 48,3 TWh Strom. Ein neuer Rekord und netto fast 20 Prozent über dem gesetzten Ausbauziel für die Wasserkraftnutzung bis 2035. Überschüsse werden ins Ausland exportiert, auch in den Wintermonaten. Trotzdem will der Bund die Wasserkraftproduktion auch in bisher unberührten Berglandschaften weiter ausbauen.