Skip to main content

Bild: © Aqua Viva

UREK-S beschwört ökologische Katastrophe

Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) beschwört mit ihrem am 9. September 2022 publizierten Vorschlag zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eine ökologische Katastrophe in unseren Gewässern. Sollten in den Wintermonaten tatsächlich die Restwassermengen reduziert werden, könnten die durch den Hitzesommer ohnehin dezimierten Fischbestände vielerorts kollabieren. Am 22. September entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Aqua Viva wird für die Artenvielfalt in unseren Flüssen einstehen und verurteilt diesen schamlosen Angriff auf den Naturschutz.

Zu kleine Wassermengen in Bächen und Flüssen könnten zum Todesstoss für gefährdete Arten wie Äsche, See- oder Bachforelle werden. Bereits heute sichern die Restwasserbestimmungen nach Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes nur minimale Überlebenswassermengen – sofern sie überhaupt angewendet werden. Eine Unterschreitung gerade in den Wintermonaten würde irreparable Schäden nach sich ziehen.

Für Bach- und Seeforellen sind die Wintermonate von zentraler Bedeutung. Zwischen Oktober und Januar ist Laichzeit. Um die Lebensgemeinschaften langfristig zu erhalten, sind ausreichende Wassermengen für die Wanderung zu den Laichgebieten und zur Fortpflanzung selbst nötig. Insbesondere nach dem diesjährigen Rekord-Hitzesommer mit grosser Trockenheit, der die Gewässer bereits massiv belastet und an vielen Orten zu Fischsterben geführt hat, müssen angemessene Restwassermengen garantiert werden.

Ebenso dramatisch ist der Vorschlag, den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung aus dem Energiegesetz zu streichen. Damit könnten die letzten Naturjuwelen der Schweiz wie die legendäre Rheinschlucht/Ruinaulta und andere geschützte Gewässerlebensräume unbeschaut der Wasserkraftnutzung zum Opfer fallen. Auch hier riskieren wir den Verlust wertvoller Lebensräume für die bereits stark beeinträchtigte Artenvielfalt am und im Gewässer.

Der Energiemangel droht und wiedereinmal sollen vor allem Abstriche beim Naturschutz gemacht werden. Die Potentiale bei der Energieeffizient, Suffizient und den Erneuerbaren Energien liegen hingegen weiter brach. Die UREK-S Initiative zeigt einmal wieder, wie sehr es Aqua Viva als Anwältin der Gewässer braucht. Unterstützen Sie uns, tragen auch Sie die Not unserer Gewässer weiter und informieren Sie Ihr Umfeld über die akute Bedrohung unserer Flüsse. 


«Ausgerechnet die UREK vergisst ihre Verantwortung für Umwelt und Natur, unsere Gewässer und die Biodiversität. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will sie den bestehenden und bewährten Naturschutz über den Haufen werfen und damit insbesondere den Gewässerschutz um Jahrzehnte zurückwerfen.»

Salome Steiner, Geschäftsleiterin Aqua Viva

Mehr Gewässernews

Fachtagung Naturgefahren 2025 - Rückblick

Die Fachtagung «Zu viel Wasser? Naturgefahren im Zeichen des Klimawandels» am 11. November 2025 fokussierte auf den wissenschaftlichen Stand und den Handlungsbedarf im Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren. Wir diskutierten, wie Anpassungsmassnahmen wirksam, ökologisch vorteilhaft und gesellschaftlich akzeptiert umgesetzt werden können.

Fotowettbewerb Gletschervorfelder

Ob Felsformationen, verzweigter Bach, Teich, Blume oder Raupe – wir haben Sie aufgerufen, uns Ihr schönstes Bild eines Schweizer Gletschervorfeldes zu schicken. Rund 90 Bilder haben wir nach unserem Aufruf erhalten. Nun stehen die Gewinner:innen fest! In einer Galerie präsentieren wir zudem alle Einsendungen des Wettbewerbs, welche die Schönheit und Vielfalt dieser Gebiete zeigen.

Mehr Platz für grössere Flüsse

Das Bundesgericht hat am Beispiel der Töss oberhalb Winterthur ein wegweisendes Urteil zugunsten ausreichender Gewässerräume gefällt. Es betrifft entlang von Flüssen eingezontes Bauland, das noch nicht überbaut ist.

Beschleunigungserlass: Schnellschuss gefährdet Umwelt- und Rechtsstandards

Im Rahmen des «Beschleunigungserlasses» hat das Parlament das Verbandsbeschwerderecht der Umweltschutzorganisationen eingeschränkt. Ein beispielloser Vorgang, der die einheitliche Rechtsanwendung in der Schweiz gefährdet und das Umweltrecht schwächt.