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Bild von Jan Vašek auf Pixabay 

Umweltverbände warnen vor Hochwasserschäden

Medienmitteilung - 23. April 2020 - Feusisberg/Schaffhausen

Die Gewässer in Feusisberg haben viel zu wenig Platz. Das ist schlecht für die Natur und wird bei Hochwassern zu hohen Schäden führen. Davor warnen die Umweltverbände Aqua Viva, Pro Natura und WWF in einer gemeinsamen Einsprache. Darin belegen sie, dass die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben bei der Nutzungsplanung nicht einhält.

«Die Gemeinde Feusisberg riskiert durch die zu geringe Bemessung der Gewässerräume Hochwasserschäden an Gebäuden und Strassen. Zum Wohle von Mensch und Natur müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Gewässerraumbreite in Feusisberg und zahlreichen weiteren Gemeinden in der Schweiz endlich umgesetzt werden», sagt Tobias Walter, Bereichsleiter Gewässerschutz bei Aqua Viva.

Die Gemeinde Feusisberg berechnete entgegen den gesetzlichen Vorgaben (Art. 41a GSchV) die Gewässerräume nach den bestehenden und nicht den natürlichen Gerinnesohlenbreiten. Die Gerinnesohle eines Fliessgewässers umfasst jenen Bereich, der regelmässig mit Wasser bedeckt und umgelagert wird. Da die Schweizer Gewässer in der Vergangenheit stark begradigt und verbaut wurden, kann die natürliche Sohlenbreite zum Teil doppelt so gross sein wie die aktuell bestehende. Für zahlreiche Fliessgewässer hat die Gemeinde zudem keine Gewässerräume ausgeschieden oder auf Standardgrössen zurückgegriffen. Auch in diesen Fällen ist laut den Umweltverbänden von einer zu geringen Gewässerraumbreite auszugehen.

Die Fehler beruhen auf einem Merkblatt des Umweltdepartements des Kantons Schwyz vom 20. Dezember 2017. Die gesetzlichen Vorgaben zur Gewässerraumausscheidung werden darin falsch wiedergegeben. «Bei der Gewässerraumausscheidung sind die Gemeinden auf Unterstützung angewiesen. Um eine weitere Verzögerung bei der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes zu verhindern, muss der Kanton Schwyz nun endlich sein Merkblatt überarbeiten», sagt Vera Ziltener, Geschäftsführerin beim WWF Schwyz.

Der Gewässerraum umfasst die Uferbereiche und die Gerinnesohle eines Gewässers. Er schützt vor Hochwasserschäden und bildet wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. In der Vergangenheit wurden Gewässerräume zugunsten der Nutzbarmachung für Landwirtschaft und Siedlungsbau stark eingeschränkt. 22 Prozent der Schweizer Fliessgewässer sind heute künstlich begradigt oder stark verbaut – im Mittelland sogar 50 Prozent – und seit 1850 sind über 90 Prozent der ehemaligen Auen verschwunden. Dadurch kommt es immer wieder zu Hochwasserschäden an menschlicher Infrastruktur und viele Tier- und Pflanzenarten gelten als gefährdet oder ausgestorben.

Die 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetzgebung machte die Ausscheidung ausreichender Gewässerräume daher obligatorisch. Bis Ende 2018 hätten die Kantone und Gemeinden für eine entsprechende Umsetzung in den jeweiligen Raumplanungsinstrumenten sorgen müssen.

Ihr Kontakt

Tobias Herbst

Tobias Herbst

Bereichsleiter Kommunikation

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