Mantelerlass: Zwei Schritte vor und einer zurück
Der Mantelerlass ist aus Sicht des Klimaschutzes und der Energiewende dringend nötig, aus Sicht des Gewässer- und Naturschutzes jedoch ein Schritt zurück. Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei der Stromeffizienz stehen Einschränkungen beim Natur- und Landschaftsschutz gegenüber.
«Unsere Gewässer und ihre Artenvielfalt stehen enorm unter Druck. Jede weitere Beeinträchtigung wertvoller Gewässerlebensräume ist problematisch», sagt Salome Steiner, Geschäftsleiterin von Aqua Viva. Darum hat sich Aqua Viva bei den Diskussionen rund um den Mantelerlass für die Gewässeranliegen stark gemacht.
Die Gewässerschutzorganisation wird die Umsetzung des Gesetzes nun genau prüfen und konsequent für die Einhaltung der gemachten Zusagen in Sachen Naturschutz kämpfen. Bundesrat Albert Rösti sowie die Kommissionssprecher haben unter anderem zugesichert, dass Schutzgebiete auch durch den Mantelerlass nicht wesentlich beeinträchtigt und vor allem keine Auen gefährdet werden.
In letzter Minute schwenkte der Ständerat beim Thema Restwasser in unseren Flüssen noch auf die Linie des Nationalrats um. Dementsprechend darf der Bundesrat auch zukünftig die Restwasservorschriften nur bei einer drohenden Mangellage befristet lockern und nicht bis die gesetzlichen Produktionsziele bei der Wasserkraft erreicht werden. Somit konnte hier schlimmeres verhindert werden.
Aus Sicht des Gewässerschutzes enthält das Gesetz aber auch weiterhin strittige Punkte vor allem in Bezug auf Auengebiete. Auen sind die wertvollsten Lebensräume der Schweiz. Hier leben über 80 Prozent der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Seit 1850 sind jedoch bereits 90 Prozent der Auenflächen verloren gegangen. Mit dem Mantelerlass ermöglicht das Parlament nun Restwasserstrecken in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie den Bau von Wasserkraftanlagen in Auengebieten, bei denen es sich um Objekte der Typen Gletschervorfelder oder alpine Schwemmebenen von nationaler Bedeutung handelt und die der Bundesrat bis zum 1. Januar 2023 nicht in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen hat. Beide Regelungen könnten zum Verlust weiterer Auenflächen führen. Aqua Viva wird daher genau darauf achten, dass die gemachten Zusagen auch tatsächlich eingehalten werden.