Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) beschwört mit ihrem am 9. September 2022 publizierten Vorschlag zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eine ökologische Katastrophe in unseren Gewässern. Sollten in den Wintermonaten tatsächlich die Restwassermengen reduziert werden, könnten die durch den Hitzesommer ohnehin dezimierten Fischbestände vielerorts kollabieren. Am 22. September entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Aqua Viva wird für die Artenvielfalt in unseren Flüssen einstehen und verurteilt diesen schamlosen Angriff auf den Naturschutz.
Zu kleine Wassermengen in Bächen und Flüssen könnten zum Todesstoss für gefährdete Arten wie Äsche, See- oder Bachforelle werden. Bereits heute sichern die Restwasserbestimmungen nach Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes nur minimale Überlebenswassermengen – sofern sie überhaupt angewendet werden. Eine Unterschreitung gerade in den Wintermonaten würde irreparable Schäden nach sich ziehen.
Für Bach- und Seeforellen sind die Wintermonate von zentraler Bedeutung. Zwischen Oktober und Januar ist Laichzeit. Um die Lebensgemeinschaften langfristig zu erhalten, sind ausreichende Wassermengen für die Wanderung zu den Laichgebieten und zur Fortpflanzung selbst nötig. Insbesondere nach dem diesjährigen Rekord-Hitzesommer mit grosser Trockenheit, der die Gewässer bereits massiv belastet und an vielen Orten zu Fischsterben geführt hat, müssen angemessene Restwassermengen garantiert werden.
Ebenso dramatisch ist der Vorschlag, den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung aus dem Energiegesetz zu streichen. Damit könnten die letzten Naturjuwelen der Schweiz wie die legendäre Rheinschlucht/Ruinaulta und andere geschützte Gewässerlebensräume unbeschaut der Wasserkraftnutzung zum Opfer fallen. Auch hier riskieren wir den Verlust wertvoller Lebensräume für die bereits stark beeinträchtigte Artenvielfalt am und im Gewässer.
Der Energiemangel droht und wiedereinmal sollen vor allem Abstriche beim Naturschutz gemacht werden. Die Potentiale bei der Energieeffizient, Suffizient und den Erneuerbaren Energien liegen hingegen weiter brach. Die UREK-S Initiative zeigt einmal wieder, wie sehr es Aqua Viva als Anwältin der Gewässer braucht. Unterstützen Sie uns, tragen auch Sie die Not unserer Gewässer weiter und informieren Sie Ihr Umfeld über die akute Bedrohung unserer Flüsse.
«Ausgerechnet die UREK vergisst ihre Verantwortung für Umwelt und Natur, unsere Gewässer und die Biodiversität. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will sie den bestehenden und bewährten Naturschutz über den Haufen werfen und damit insbesondere den Gewässerschutz um Jahrzehnte zurückwerfen.»
Was ist eigentlich eine Beschwerde und was eine Einsprache? Können Umweltschutzorganisationen ein Projekt verhindern? Und wann ist ein Beschwerdeverfahren wirklich abgeschlossen? Im Gespräch mit Franziska Scheuber und Michael Casanova von Pro Natura bringen wir Licht ins Dunkel.
Vielen Politiker:innen ist das Verbandsbeschwerderecht ein Dorn im Auge beim Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem seit der Verabschiedung des Stromgesetzes. Martina Munz erklärt im Gespräch, warum die Kritik nicht gerechtfertigt ist und welche Ansätze und Strategien wir wirklich brauchen.
Seit nahezu 60 Jahren gibt es in der Schweiz das Verbandsbeschwerderecht. Das Instrument hat sich als überaus wirksam erwiesen, wird jedoch immer wieder politisch infrage gestellt. Arnold Marti stellt uns das Verbandsbeschwerderecht vor und erklärt, warum es nicht nur für unsere Gewässer so immens wichtig ist.
Kraftwerk Emmenweid: Fischgängig dank Einsprache und Verhandlung
Fische wandern zur Nahrungssuche und Fortpflanzung oft viele Kilometer und sind deshalb auf vernetzte, durchgängige Gewässer angewiesen. Ohne das Verbandsbeschwerderecht wäre ihnen der Weg in unseren Flüssen häufig versperrt. Dies zeigt die Sanierung des Wasserkraftwerks Emmenweid.