
09.7.2018
Der vorliegende Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes ist ein Schritt in die falsche Richtung und dezidiert abzulehnen. Die geplanten Revision würde ein irreversiblen Eingriffen in bedeutende Landschaften, Naturdenkmäler und Ortsbilder ermöglichen.
Bis heute war der Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) basierend auf der parlamentarischen Initiative «Die Eidgenössische Natur-und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin» von Ständerat Joachim Eder in der Vernehmlassung. Mit der geplanten Revision würde das bestehende Schutzsystem inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend ausgehöhlt, was nicht hinnehmbar ist und mit irreversiblen Eingriffen in bedeutende Landschaften, Naturdenkmäler und Ortsbilder verbunden wäre. Die Revisionsvorlage ist ein Schritt in die falsche Richtung und dezidiert abzulehnen.
Nicht nur würden unsere schönsten Landschaften massiv abgewertet. Die Revision steht in klarem Widerspruch zur Bundesverfassung. Der Vergleich von Interessen auf unterschiedlichen föderalistischen Ebenen schafft zudem grosse Unklarheit. Die Folgen wären eine Flut von Rechtsfällen, uneinheitlicher Vollzug in den Kantonen, grosse Verzögerungen und Rechtsunsicherheit für die Bauherren. Zusätzlich sieht die Revision vor, die Rolle der Gutachten der ENHK zu schwächen. Neu wäre das Gutachten dieser eidgenössischen, vom Bundesrat eingesetzten und legitimierten Kommission als von gleichem Stellenwert wie jedes beliebige vom Projektant bei irgendwelchen Privatbüros in Auftrag gegebene Gutachten. Damit wäre der Willkür in den Kantonen Tür und Tor geöffnet.