
14.01.2019
Liebe Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, bitte legt am 10. Februar ein NEIN gegen das neue Wassergesetz in die Urne! Beat Kälin erklärt, wieso.
Das Bundesgesetzt belässt in vielen Bereichen einen grossen Spielraum für Interessenabwägungen. Das Wassergesetz im Kt. ZH übersteuert das Bundesgesetz insofern, dass es viele dieser Spielräume auf kantonaler Ebene verkleinert - immer im Sinne der Grundeigentümer. Wir sagen: Ökologische Aspekte müssen bei Interessenabwägungen auch einbezogen werden und dürfen nicht einfach von vornherein ausgeschlossen werden. Mehr Infos auf https://wassergesetznein.ch/