
09.08.2017
Aqua Viva bezieht Stellung für ein vielfältiges Züriseeufer, welches seiner ökologischen Funktion gerecht werden kann.
Bisher unterlag die Bebauung und Nutzung des Seeufers auf Landanlagen einheitlichen kantonalen Richtlinien und Konzessionsbestimmungen. Neu sollen die Vorgaben der Richtpläne und der Bau- und Zonenordnung die Eckwerte der Uferbereichsplanung definieren.
Wir sind der Ansicht, dass die öffentlichen und überregionalen Interessen auf gesetzlicher Basis verankert sein müssen. Für eine gewässerschutzkonforme und Natur- und Landschaftsschutz-verträgliche Nutzung der Uferbereiche des Zürisees müssen die Vorschriften des kantonalen Richtplans und der kommunalen Richtpläne die Vorschriften der Bundesgesetzgebung konkretisieren. Die im Entwurf zum kantonalen Richtplan (Teilrevision 2015) enthaltenen Festlegungen haben aber noch nicht Rechtskraft erlangt.
Ohne die Kenntnisse und die Rechtsgültigkeit der Richtpläne ist es aus Sicht von Aqua Viva schwierig, die vorliegende Revision des Planungs- und Baugesetzes abschliessend zu beurteilen. Umso wichtiger ist sind unserer Anträge, welche die Rechtssicherheit und die Wahrung der Naturwerte der Seeuferbereiche gewähren sowie die Revitalisierungsmöglichkeiten berücksichtigen.